AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von maschinenraum.tv

Der Auftraggeber (zur einfacheren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet) erkennt mit der Auftragserteilung folgende Bedingungen des Auftragnehmers an.

1. Allgemeines

Alle Aufträge werden nur zu den unten genannten Bedingungen angenommen. Der Auftraggeber erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Abweichenden AGBs des Vertragspartners widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGBs bei Bedarf anzupassen. Aufträge, die vor einer solchen Anpassung eingehen, werden nach den alten AGBs behandelt. Für Aufträge und deren Zusatzleistungen gilt die jeweilige Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Telefonische oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Alle schriftlich und mündlich ausgehandelten Konditionen haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 14 Tagen. Technische Änderungen sowie kleine Abweichungen gegenüber Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

2. Vertragsschluss

Das Online-Angebot des Auftragnehmers stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an den Auftragnehmer schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Auftragnehmer behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Das Angebot des Kunden wird durch die Bearbeitung des Auftrags durch den Auftragnehmer angenommen. Angebote des Kunden werden nur zu den jeweils aktuellen Preisen angenommen. Sämtliche Preis- und Produktangaben gelten vorbehaltlich Irrtum. Das Angebot ist freibleibend. Alle Preise verstehen sich exklusive Verpackung und Transport, wenn nicht anders vereinbart.

3. Auftragsablehnung

Der Auftragnehmer behält sich eine Ablehnung von Material vor, wenn das Material offensichtlich gegen das Urheberrecht verstößt, oder dessen Inhalte von sittenwidrigen, rassistischen, extremistischen, gewaltverherrlichenden, menschenrechtsverletzenden oder fremdenfeindlichen Themen geprägt sind. Das Material wird dann dem Auftraggeber ohne weitere Begründung und auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt.

4. Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen

Soweit die vom Auftragnehmer erstellten Daten, Filme, Videos oder andere Waren nicht persönlich abgeholt werden, werden diese per Postpaket oder Kurier versandt. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung. Der Auftraggeber erhält nach Fertigstellung seines Auftrages eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Bei Auslands-überweisungen sind die Zahlungen so vorzunehmen, dass dem Auftragnehmer keine weiteren Kosten entstehen (alle Bankspesen und Gebühren übernimmt grundsätzlich der Auftraggeber). Bei persönlicher Übergabe ist auch Barzahlung möglich. Wenn Selbstabholung vereinbart wurde, ist der Auftrag spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum abzuholen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Betrag ist auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so berechnet der Auftragnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen.

5. Lieferfristen und Termine

Unvorhersehbare Lieferungshindernisse im Falle von höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Transport- schwierigkeiten berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder teilweise bzw. ganz vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Auftragnehmer die genannten Termine nicht einhalten kann, ist durch den Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Hat der Auftragnehmer nach Ablauf dieser Nachfrist die Leistung noch nicht erbracht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Bearbeitungszeit für Digitalisierungsarbeiten beträgt in der Regel 3 Werktage nach Eingang des zu bearbeitenden Materials beim Auftragnehmer. Bei größeren Aufträgen ist die voraussichtliche Bearbeitungszeit vor Auftragserteilung zu regeln.

6. Gewährleistung und Haftung

Das dem Auftragnehmer übergebene Material ist während des Transportes, der Bearbeitung und der Lagerung nicht über den Auftragnehmer versichert. Eine derartige Versicherung muss der Auf- traggeber abschließen. Eine Weitergabe der Vorlagen oder persönlicher Daten des Auftraggebers an Dritte wird ausge- schlossen, außer der Auftraggeber erteilt uns hierfür schriftlich oder auf elektronischem Wege die Erlaubnis bzw. Weisung zur Weitergabe. Alle Vorlagen werden vom Auftragnehmer mit der größten Sorgfalt behandelt. Sollten dennoch Schäden an Vorlagen entstehen, haftet der Auftragnehmer maximal bis zum aktuellen Marktpreis des leeren Datenmediums. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz von ent- gangenem Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit oder immaterieller Werte. Der Auftragnehmer wendet bei der Erstellung der Datenträger die gängigen Verfahren und Standards an, trotzdem kann der Auftragnehmer keine 100% Kompatibilität zu allen Abspielgeräten oder Com- putersystemen garantieren! Die Waren sind unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Alle Reklamationen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Lieferung beim Auftraggeber mit der exakten Mängelbeschreibung anzumelden. Verspätet eingehende Reklamationen können nicht be- rücksichtigt werden. Im Falle eines Sachmangels ist dem Auftragnehmer zunächst die Gelegenheit zu geben, den Mangel durch Nacherfüllung zu beheben. Hierzu sind dem Auftragnehmer die bemängelten Gegenstände zuzusenden. Ist tatsächlich ein Mangel vorhanden, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Auftragnehmers. Die gelieferte Ware ist nur dann mangelhaft, wenn sie eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt. Als berechtigte Mängel gelten solche, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Keine Mängel liegen vor bei subjektiven Aspekten bezüglich der Qualität der Farbreproduktion, bei Qualitätseinbußen, die durch die Beschaffenheit der Vorlagen oder der verwendeten Codecs bedingt sind. Die vom Auftrag- nehmer gelieferten Datenträger sind als Transportmedien zu betrachten. Für Sicherungskopien und Langzeitarchivierung ist der Auftraggeber verantwortlich.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. an den vom Auftragnehmer bearbeiteten oder erstellten Medien bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Veräußert der Kunde Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Zugriffe Dritter auf Eigentumsvorbehaltsware des Auftragnehmers hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware sind nur mit der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Wird bei Zahlungsverzug nach Mahnung nicht sofort Zahlung geleistet, so ist Eigentumsvorbehaltsware des Auftragnehmers unverzüglich herauszugeben. Rücknahmekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Datenspeicherung / Datenschutz

Der Auftragnehmer sichert höchste Sorgfalt und Diskretion im Umgang mit ihm anvertrautem Bildmaterial zu. Persönliche Angaben, Bildvorlagen und Daten werden nur zur Ausführung des Auftrags verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht. Die erstellten Daten werden 14 Tage nach Erfüllung des Vertrages von allen Datenträgern des Auftragnehmers unwiderruflich gelöscht.

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht der Auftragnehmer darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte eine Speicherung der Daten durch den Auftragnehmer für einen weiteren Zeitraum erfolgen, muss dies durch den Auftraggeber gesondert beauftragt werden.

9. Rückgaberecht

Da es sich bei den durchzuführenden Arbeiten um Individualanfertigungen handelt, ist der Rücktritt, die Rückgabe oder der Umtausch auch bei über das Internet abgeschlossenen Aufträgen ausgeschlossen. Sollte hingegen ein Produktionsfehler aus der Verantwortung des Auftragnehmers vorliegen, so hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung.

10. Urheberrecht

Der Auftraggeber erklärt mit Auftragserteilung „maschinenraum.tv“ gegenüber verbindlich, sich im Besitz der vollständigen Rechte, insbesondere sämtlicher Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, am zu bearbeitenden Bild-, Video-, Film- oder Tonmaterial zu befinden. Ergeben sich Urheberrechtsstreitigkeiten hat diese allein der Auftraggeber zu verantworten. Der Auftragnehmer schließt eine Haftung ausdrücklich aus.

11. Erfüllungsort – Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

12. Salvatorische Klausel

Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand 18.05.2015